Für alle Impfpflicht einführen, die damit nicht nur Alte und Kranke schützen

Die Evangelische Heimstiftung fordert die 2G-Regel für Pflegeheime
Wer möglichst hohen Schutz und Freiheit für alte, kranke und vulnerable Menschen möchte, muss angesichts der sich auftürmenden vierten Welle über eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen entscheiden. Deshalb unterstützt die Evangelische Heimstiftung die Forderung vom baden-württembergischen Gesundheitsminister Manne Lucha, eine Impfpflicht für Pflegekräfte einzuführen, mit Nachdruck. 

Für Corona-Schutzimpfung entschieden
Die meisten Pflege- und Betreuungskräfte haben sich dank ihrer Verantwortung im Umgang mit den besonders gefährdeten Menschen in Pflegeheimen, so auch in denen in Brackenheim, Nordheim und Gemmingen, für eine Corona-Schutzimpfung entschieden. „Deshalb waren wir lange überzeugt, dass es richtig ist, auf Beratung, Information und niederschwellige Impfangebote zu setzen“, erklärt Hauptgeschäftsführer Bernhard Schneider.

Er meint aber auch, dass dieses Potenzial bereits ausgeschöpft zu sein schein. „Ich bin ziemlich sicher, dass diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich bislang noch nicht für eine Impfung entscheiden konnten, ihre Meinung auch in den nächsten Wochen nicht ändern werden.“ Deshalb sei es richtig und wichtig, dass der Gesetzgeber jetzt für eine Impfpflicht sorgt. In den 90 Pflegeheimen der Evangelischen Heimstiftung, zu denen auch das Haus Zabergäu in Brackenheim und die Altenheime Karl-Wagner-Stift in Nordheim sowie das „Haus am Rathausplatz“ in Gemmingen gehören, sind fast alle Bewohnerinnen und Bewohner zweitgeimpft, etwa 40 Prozent haben auch die Booster-Impfung bekommen, Tendenz steigend. 

Bei Mitarbeitenden ist noch Luft nach oben
Bei Mitarbeitenden ist dagegen noch Luft nach oben. Etwa 70 Prozent haben sich zweimal impfen lassen, die Drittimpfungen laufen gerade erst an. „Das ist schon gut, aber es reicht eben nicht, wie einzelne Impfdurchbrüche zeigen“, weiß Bernhard Schneider. 

„Ich bin mir darüber im Klaren“, sagt der Hauptgeschäftsführer weiter, „dass die Forderung nach einer Impfpflicht für Mitarbeitende im Pflege- und Gesundheitsbereich auch viel Widerspruch erntet.“ Wer aber in der Pflege und Betreuung Verantwortung übernimmt für alte und pflegebedürftige Menschen, der muss sein persönliches Recht, über eine Impfung zu entscheiden, zurückstellen. 

Für die Evangelische Heimstiftung ist in dieser schwierigen Abwägung klar: In unserer Gesellschaft haben das Wohl und die Gesundheit der Schwächsten der entscheidende Maßstab zu sein. Es ist nicht zu verantworten, dass alte Menschen oder Menschen mit Behinderungen trotz Impfung angesteckt werden und schwer erkranken, weil sich Beschäftigte in Pflege und Betreuung nicht impfen lassen wollen. Deshalb sei der Vorstoß des Sozialministers richtig. 

Impfpflicht auch für Angehörige, Besucher und Gäste
Die Heimstiftung geht noch einen Schritt weiter: Die Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitsbereich darf nicht auf die Beschäftigten beschränkt bleiben, sondern muss auch Angehörige, Besucher und Gäste einschließen. Deshalb braucht es 2G im Pflegeheim, also Zutritt nur für Genesene und Geimpfte, plus regelmäßige Tests für Bewohner, Angehörige, Gäste und Beschäftigte. Vermutlich wird es auch dadurch keine 100-prozentige Sicherheit geben. „Wir müssen aber weiterhin zu 100 Prozent versuchen, alle Risiken zu minimieren und die Einrichtungen offen zu halten“, sagt Schneider.

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