Heute: Einsatz von Videokameras zur Überwachung
Redaktion: Herr Blükle, ist der Einsatz von Videokameras zur Überwachung eigentlich überall erlaubt?
Rechtsanwalt Blükle: Ja, in der Tat wird immer öfter der Einsatz von privaten Videokameras zum Beispiel auf einem privaten Grundstück oder aber auch am Arbeitsplatz diskutiert. Da im privaten Bereich ja die Datenschutz-Grundverordnung nicht gilt, ist der Einsatz von Überwachungskameras dort grundsätzlich erlaubt. Auf alle Fälle dann, wenn es um die Überwachung des eigenen Geländes geht. Am Arbeitsplatz jedoch gilt die Datenschutz-Grundverordnung. Hier gibt es wesentliche Einschränkungen und Informationspflichten, die für alle Betroffenen zu beachten sind. Unabhängig davon darf ein aufgenommenes Bild nur dann öffentlich gemacht werden, wenn die betreffene Person eingewilligt hat.
Wird entgegen dem vorgenannten eine Person aufgenommen und dann gezeigt, kann gegen diese Handhabung vor Gericht erfolgreich vorgegangen werden.