Ihr gutes Recht

Ihr gutes Recht

Heute: Zwischenzeugnis
ZaberBote: Herr Rechtsanwalt Blükle, immer wieder kommt es vor, dass ein Arbeitnehmer ein Zeugnis verlangt, obwohl das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist. Muss der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis erteilen?

Rechtsanwalt Blükle: Ja, ein Arbeitnehmer kann ein Zwischenzeugnis verlangen. Zwar lässt die Bitte um ein Zwischenzeugnis beim Arbeitgeber den Verdacht einer anstehenden Kündigung aufkommen. Aber andererseits ist es gerade bei langjährigen Arbeitsverhältnissen oder bei einem Chefwechsel ratsam ein Zwischenzeugnis anzufordern. Es ist nicht gewiss was der neue Chef macht und wie dann eine Beurteilung ausfallen wird.

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