Heute: Kurzarbeit in der Coronakrise
Redaktion: Herr Blükle, seit der Coronakrise wird nun sehr oft über Kurzarbeit und den Bezug von Kurzarbeitergeld geredet. Was muss ich dabei beachten?
Rechtsanwalt Blükle: Ja, da die letzten Wochen gezeigt haben, dass die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise nur schwer vorhergesehen werden können, greifen die Firmen zu dem Instrument der Kurzarbeit, um nicht selbst in eine wirtschaftliche Schieflage zu geraten. Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld sind bewährte Instrumente für schwierige Zeiten. Wann dies aber angeordnet werden darf und wer bezahlt, ist an gesetzliche Vorgaben gebunden. Unbezahlter Urlaub und Kündigung mit erheblichen finanziellen Nachteilen muss aber nicht sein.