Volksbank-Stiftung Brackenheim-Güglingen

Am 21. März begrüßte Jürgen Leiß, stellv. Kuratoriumsvorsitzender der Volksbank-Stiftung Brackenheim-Güglingen, Vertreter und Vertreterinnen verschiedener Zabergäuer Vereine zu einer symbolischen Schecküberreichung in Brackenheim. 

Die Stiftung fördert seit 1989 gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen im Geschäftsgebiet der ehemaligen Volksbank Brackenheim-Güglingen eG.

„Wir vom Kuratorium, das über die Anträge entscheidet und die Gelder verteilt, freuen uns, dieses Mal 16.450,– Euro ausschütten zu können“, so der Vorsitzende Jürgen Fuder, „seit 1990 konnten wir bis heute so eine Gesamtsumme von 653.144,– Euro verteilen.“ Die diesjährigen Spenden wurden an insgesamt 18 Vereine und Organisationen ausgeschüttet.

Zur symbolischen Übergabe waren sieben Vereine vor Ort: Für den TSV Cleebronn e.V. erhielt Inga Schüdi eine Spende für die Anschaffung einer flexiblen, schwenkbaren Doppelsprossenwand. Philipp Baumbusch und Fabian Fuchs vom Evangelischen Jugendwerk Brackenheim wollen vier Zelthäute für das Kinderzeltlager anschaffen. Der Nabu Brackenheim und der Nabu Güglingen, vertreten durch Adolf Monninger und Renate Nowak, verwenden die Spende für Naturerlebnistage an den Grundschulen und zur Anschaffung eines Spektivs mit Kameraadapter zur gemeinsamen Nutzung.

Für die vor nunmehr 40 Jahren gegründeten ZabergäuNarren Güglingen werden Vizepräsidentin Birgit Pfanzler und Gerda Binder die Spende für neue Kostüme verwenden. Bärbel Neubauer vom SV Frauenzimmern will in CI-Maßnahmen investieren und die Helfer bei Vereinsveranstaltungen mit einheitlichen Shirts und Schürzen ausstatten. Dietmar Gretter und Angelika Hering vom Naturpark Stromberg-Heuchelberg in Zaberfeld verwenden die Spende für den Naturpark-Jahreskurs für Kinder, um Nistkästen zu bauen mit einer Dreingabe für die Fackelwanderung.

„Die Vereine können die Unterstützung für die Jugend, Kultur oder Umwelt dringend benötigen. Möchten auch Sie Ihren Verein unterstützen, dann reichen Sie uns Ihren Antrag bis zum 31.12. des laufenden Jahres ein“, so Jürgen Leiß.

Förderrichtlinien
Neben dem Stiftungszweck sind die nachstehenden Förderrichtlinien zu erfüllen: Vereinsförderung ist möglich, sofern die zu fördernde Maßnahme im Interesse der Allgemeinheit steht und öffentlichkeitswirksam ist. Ebenso sind die Bereiche Gesellschaft (Jugend), Kultur und Umwelt förderungswürdig.

Grundsätzlich gilt, die zu fördernden Vereine und Organisationen und somit auch die zu fördernden Projekte müssen sich im Geschäftsgebiet der ehemaligen Volksbank Brackenheim-Güglingen eG befinden.

Anträge: vbu-volksbank.de/stiftung

www.vbu-volksbank.de