Ihr gutes Recht

Heute: Wie muss ein privatschriftliches Testament aussehen?
ZaberBote: Frau Hentschke, wenn ein Erblasser ein privatschriftliches Testament erstellen will, muss er dann eine bestimmte Form beachten? 

Rechtsanwältin Hentschke: Bei der Erstellung eines privatschriftlichen Testaments ist es wichtig, dass die gesetzlich vorgeschriebene Form beachtet wird. Wenn der Testator diese berücksichtigt, stellt er sicher, dass sein letzter Wille bei eigenhändiger Erstellung auch zur Geltung kommt. 

Grundsätzlich sollte auf dem Schriftstück klar hervorgehoben werden, dass es sich dabei um ein „Testament“ oder einen „letzten Willen“ handelt. Dann ist wichtig, dass er seinen letzten Willen eigenhändig verfasst und auch unterschreibt. Ort und Datum sollten vorsorglich auch noch auf dem Schreiben vermerkt werden. 

Da es in der Praxis immer wieder formale Mängel von privatschriftlichen Testamenten gibt, empfiehlt es sich auf alle Fälle, vorher einen fachkundigen Rat einzuholen.

Rechtsanwälte Hentschke & Blükle
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