Heute: Kindesunterhalt – Düsseldorfer Tabelle
ZaberBote: Frau Hentschke, zu Jahresbeginn werden regelmäßig neue Unterhaltsbeträge der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ veröffentlicht.
Rechtsanwältin Hentschke: Ja, die Familiensenate in Süddeutschland wenden die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien an, die in dem Tabellenwerk der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ eingearbeitet sind.
Zweck dieser Tabelle ist die Bezifferung und Aktualisierung von Unterhaltsbeträgen, die der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, für sein unterhaltsbedürftiges Kind zahlen muss. Der Unterhalt für ein Kind sollte deshalb immer dynamisch tituliert werden, damit er „mitwachsen“ kann.
Rechtsanwälte Hentschke & Blükle Brigitte Hentschke Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Familienrecht Mediatorin Kirchstraße 11, 74336 Brackenheim Fon (0 71 35) 97 499 0 Fax (0 71 35) 97 499 22 kanzlei@hentschke-bluekle.de www.hentschkebluekle.com