Heute: Kündigung bei drohender Insolvenz des Arbeitgebers, was nun?
ZaberBote: Es gibt immer wieder Arbeitgeber, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Was muss beachtet werden, wenn ein Arbeitgeber dann kündigt?
Rechtsanwalt Blükle: Auch hier gilt es, die richtigen Maßnahmen zum Kündigungsschutz für den betroffenen Arbeitnehmer zu ergreifen. Denn wenn bei einer drohenden Insolvenz oder bei einer Insolvenz des Arbeitgebers eine Kündigung ausgesprochen wird, muss schnell gehandelt werden. Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung bestehen, ist innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung die Klage beim Arbeitsgericht einzureichen.
Dadurch kann gewährleistet werden, dass ein möglicher nachfolgender Unternehmer das Arbeitsverhältnis fortführt.
Rechtsanwälte Hentschke & Blükle
Klaus Karl Blükle
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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