Heute: Vorsorge und Nachlass effizient gestaltet
ZaberBote: Frau Hentschke, bis ein Testament durch das Nachlassgericht eröffnet wird und ein Erbschein erteilt wird, vergeht oft sehr viel Zeit. Zeit, in welcher geschäftliche Vorgänge geregelt werden müssten, beispielsweise wenn sich eine Immobilie im Nachlass befindet. Wie kann diese Zeit effizient gestaltet werden?
Rechtsanwältin Hentschke: Das ist eine dringende und wichtige Frage, mit der sich ein potenzieller Erblasser zu seinen Lebzeiten auseinandersetzen muss. Das Zusammenwirken der rechtlich möglichen Instrumente einer Vollmacht, die über den Tod des Vollmachtgebers hinaus geht, in Kombination mit einer Testamentsvollstreckeranordnung bieten in solchen Fällen Lösungsmöglichkeiten.
Wichtig ist, die beiden Rechtsinstitute gut aufeinander abzustimmen, um eine individuelle Lösung für alle Beteiligten zu finden. Es bedarf gerade bei solchen weitreichenden Folgen einer hinreichend bestimmten Formulierung, auf die der Vollmachtgeber bei Erstellung einer transmortal wirkenden Vollmacht und der Einsetzung und Wahl eines geeigneten Testamentsvollstreckers achten muss.
Rechtsanwälte Hentschke & Blükle Brigitte Hentschke Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Familienrecht Mediatorin Kirchstraße 11, 74336 Brackenheim Fon (0 71 35) 97 499 0 Fax (0 71 35) 97 499 22 kanzlei@hentschke-bluekle.de www.hentschkebluekle.com
