26. Oktober 2026

Ihr gutes Recht

Wie muss ein privatschriftliches Testament aussehen?

ZaberBote: Frau Hentschke, was muss ich beachten, wenn ich ein privatschriftliches Testament erstellen will? Gibt es Formvorschriften? 

Rechtsanwältin Hentschke: Ein Testament kann eigenhändig verfasst werden. Auf dem Dokument sollte hervorgehoben werden, dass es sich um ein Testament handelt, beispielsweise kann als Überschrift „mein letzter Wille“ gewählt werden. Dann ist wichtig, dass der letzte Wille eigenhändig niedergeschrieben wird und auch unterschrieben ist. Ort und Datum sollten auch noch auf dem Dokument stehen. Zum Schluss ist die Auffindbarkeit noch relevant. In der Praxis kommt es immer wieder zu formalen Mängeln von handschriftlich verfassten Testamenten, deshalb sollte vorher fachkundiger Rat gesucht werden.

Rechtsanwälte Hentschke & Blükle
Brigitte Hentschke
Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin
Kirchstraße 11, 74336 Brackenheim
Fon (0 71 35) 97 499 0
Fax (0 71 35) 97 499 22
kanzlei@hentschke-bluekle.de
www.hentschkebluekle.com

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