Kündigung des Arbeitsverhältnisses und die Folgen
ZaberBote: Herr Blükle, was gilt es zu beachten, wenn die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber droht oder von ihm sogar schon ausgesprochen wurde?
Rechtsanwalt Blükle: Von zentraler Bedeutung ist, dass ab Zugang der Kündigung innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden muss.
Eine Kündigung wird auch dann wirksam, wenn der / die Arbeitnehmer / Arbeitnehmerin krank ist und sich zu Hause aufhält.
Droht also in diesem Fall die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, muss dafür gesorgt werden, dass der Briefkasten regelmäßig geleert wird. Möglich ist, dass die Kündigung in dieser Zeit zugeht und damit wirksam ist.
Eine einmal ausgesprochene Kündigung wirkt und beendet das Arbeitsverhältnis.
Rechtsanwälte Hentschke & Blükle
Klaus Karl Blükle
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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