Kindesunterhalt –Düsseldorfer Tabelle neu 2019
ZaberBote: Frau Hentschke, die Kosten der Lebenshaltung steigen ja ständig. Wie wird dem Rechnung getragen, wenn ein Elternteil Barunterhalt für sein Kind bezahlen muss?
Rechtsanwältin Hentschke: Ja, gerade diese regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen für ein Kind müssen immer wieder an die aktuellen Lebenshaltungskosten oder das Alter des Kindes angepasst werden. Deshalb gibt das Oberlandesgericht Düsseldorf in regelmäßigen Abständen Unterhaltssätze in Form einer Tabelle heraus, die von den Gerichten zur Bezifferung des Unterhaltsbedarfs des Kindes herangezogen werden. Diese Tabelle wird regelmäßig aktualisiert. Erst jetzt wieder zum 1. Januar 2019 wurde sie aktualisiert. Die Änderungen abdem 1. Juli 2019, da wird es mehr staatliches Kindergeld geben, sind auch schon berechnet.