Heute: Kündigung des Arbeitsplatzes – Was ist zu tun?
ZaberBote: Ein Arbeitnehmer, der die Kündigung seines Arbeitsplatzes erhalten hat, fragt sich sicherlich zuerst einmal, was nun als nächstes zu tun ist. Was empfehlen Sie?
Rechtsanwalt Blükle: Für den Arbeitnehmer ist jetzt besonders wichtig rechtzeitig die Kündigungsschutzklage einzulegen. Ab Zugang der Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen diese Klage beim Arbeitsgericht sein. Ansonsten sind nahezu alle Rechte verloren. Auch zusätzliche Sperrfristen bei der Agentur für Arbeit können drohen, wenn diese Frist versäumt wird. In einer solchen Situation ist der Arbeitnehmer auf alle Fälle gut beraten, sich schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit zu melden, damit eine finanzielle Absicherung über das Kündigungsdatum hinaus gewährleistet ist. Guter und schneller Rechtsrat ist notwendig, um hier Rechte in einer solch angespannten Situation zu sichern.