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Heute: Wie muss ein privatschriftliches Testament aussehen?
ZaberBote: Frau Hentschke, wenn ein Erblasser ein privatschriftliches Testament erstellen will, muss er dann eine bestimmte Form beachten?

Rechtsanwältin Hentschke: Bei der Erstellung eines privatschriftlichen Testaments ist es wichtig, dass die gesetzlich vorgeschriebene Form beachtet wird. Wenn der Testator diese berücksichtigt, stellt er sicher, dass sein letzter Wille bei eigenhändiger Erstellung auch zur Geltung kommt. Grundsätzlich sollte auf dem Schriftstück klar hervorgehoben werden, dass es sich dabei um ein „Testament“ oder einen „letzten Willen“ handelt.
Dann ist wichtig, dass er seinen letzten Willen handschriftlich selbst verfasst und auch persönlich unterzeichnet. Ort und Datum sollten vorsorglich auch noch auf dem Schreiben vermerkt werden. Da es in der Praxis immer wieder formale Mängel von eigenhändigen Testamenten gibt, empfiehlt es sich auf alle Fälle einen fachkundigen Rat vorher einzuholen.

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