Heute: Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten, was tun?
Redaktion: Herr Blükle, der Arbeitgeber hat ja das Recht, bei groben Pflichtverletzungen seines Arbeitnehmers eine Abmahnung auszusprechen. Kann sich der Arbeitnehmer dagegen wehren?
Rechtsanwalt Blükle: Ja, in der Tat gibt es am Arbeitsplatz immer wieder mal Unstimmigkeiten. Wenn aus Sicht des Arbeitgebers eine grobe Pflichtverletzung vorliegt, hat er die Möglichkeit, eine Abmahnung auszusprechen. Dieser Abmahnung ist der Hinweis beizufügen, dass im Widerholungsfalle eine Kündigung droht.
Nun kann der Arbeitnehmer unterschiedlich darauf reagieren. Er kann die Abmahnung als berechtigt hinnehmen oder für sich selbst die entlastenden Momente aufschreiben und Belege und Entlastungszeugen benennen. Und er kann diese Gegendarstellung dem Arbeitgeber zusenden mit der Aufforderung, dies zur Personalakte aufzunehmen. Zusätzlich kann er auch noch gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen und vor Gericht auf Entfernung der Abmahnung klagen.
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