Ihr gutes Recht – Heute: Abfindung

Ihr gutes Recht

ZaberBote: Ein Arbeitnehmer, dem von seinem Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird, fragt sich sicherlich zuerst einmal, was nun als Nächstes zu tun ist. Was empfehlen Sie?

Rechtsanwalt Blükle: Regelmäßig entsteht bei dem betroffenen Arbeitnehmer eine große Unsicherheit, wie es weitergehen soll, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsende auf diesem Weg herbeiführen möchte. Die vielen Fragen, Zweifel und die Angst des Arbeitnehmers, sich richtig zu verhalten, sind berechtigt.
Bei falschen Entscheidungen droht neben dem Verlust des möglichen Rechts auf eine angemessene Entschädigung auch eine Sperrfrist für den Bezug von Leistungen der Agentur für Arbeit. In dieser Situation ist anwaltlicher Rat wichtig, um Rechtsnachteile zu vermeiden. 
Eine vorschnelle Unterzeichnung kann erfahrungsgemäß nicht mehr rückgängig gemacht werden.

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