Ihr gutes Recht – Wie Zuwendungen im Pflichtteilsrecht bewerten?

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ZaberBote: Frau Hentschke, wenn ein Erblasser zu Lebzeiten Leistungen seines zukünftigen Alleinerben entgegennimmt und für diese zahlt, was muss er dann beachten?  

Rechtsanwältin Hentschke: Vergütet ein Erblasser seinem späteren Alleinerben zu Lebzeiten Leistungen, die für ihn einen bestimmten Wert haben, dann muss dies im Erbfall grundsätzlich anerkannt werden. Nur in dem Fall, wenn hinter solchen Zahlungen Willkür und die Aushöhlung des Pflichtteilsrechts stehen sollten, hätte ein Pflichtteilsberechtigter einen Anspruch auf Ergänzung seines Pflichtteils.
Wichtig ist, dass der spätere Erblasser und der Zuwendungsempfänger bei der Vereinbarung von Leistung und Gegenleistung diese Grenze beachten. Da es in der Praxis immer wieder Streit hierüber gibt, empfiehlt es sich, auf alle Fälle rechtzeitig einen fachkundigen Rat einzuholen.

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