Arbeitsrecht und Datenschutz in Zeiten von Corona
ZaberBote: Herr Blükle, für viele Arbeitgeber ist die anhaltende pandemische Lage eine Herausforderung, da sie die Pflicht haben, die Impfnachweise und die Testpflicht ihrer Mitarbeitenden zu überprüfen.
Rechtsanwalt Blükle: Das ist richtig. Arbeitgeber haben im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes viele Verpflichtungen. Häufig geht es um Kontrolle und Dokumentation. Der Datenschutz, vor allem der Schutz der personenbezogenen Daten, bleibt jedoch weitgehend unangetastet bestehen. Bei der Beachtung der Maßnahmen des Infektionsschutzes ist es wichtig, ein passendes Gleichgewicht zwischen den Interessen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zu finden.
Zudem gibt es regelmäßig Fragen zu Abmahnungen und Kündigungen im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen. In diesem sich neu entwickelnden Spannungsverhältnis ist Rechtsrat notwendig, um Schadensersatzansprüche / Schmerzensgeld / Abmahnungen und berechtigte und unberechtigte Kündigungen zu vermeiden.