Rechtsanwältin Armbruster gibt Tipps
Zaberbote: Reicht auch eine Schätzung der Geschwindigkeitsüberschreitung durch die Polizei?
RAin Armbruster: Polizisten dürfen einen Geschwindigkeitsverstoß nicht nur schätzen. Ein Autofahrer war angeblich in einer 30-Zone zu schnell gefahren.
Eine konkrete Geschwindigkeitsmessung gab es nicht. Der Vorwurf basierte auf einer Schätzung der Polizei. Gegen den Bußgeldbescheid wehrte er sich. Das Gericht hob den Bußgeldbescheid auf. Eine Geschwindigkeitsschätzung der Polizei reiche nicht aus. Ohne konkrete Geschwindigkeitsfeststellungen müsse zumindest ein besonders Fahrverhalten feststellbar sein. Daraus lasse sich dann gegebenenfalls schließen, dass der Fahrer zu schnell gewesen sei. Da dies nicht der Fall war, konnte dem Fahrer keine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen werden. Es empfiehlt sich, zum eigenen Verhalten vor Ort nichts zu sagen und anwaltlichen Rat einzuholen.