Ihr gutes Recht – Kindesunterhalt

Ihr gutes Recht

Düsseldorfer Tabelle neu 2020
ZaberBote: Frau Hentschke, regelmäßig werden zum Jahresbeginn neue Unterhaltssätze in der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ mitgeteilt, so auch wieder für das Jahr 2020?
Rechtsanwältin Hentschke: Ja, das Ober­landesgericht Düsseldorf gibt sogenannte Unterhaltsleitlinien in Form einer Tabelle mit den Bedarfssätzen für Unterhaltsbedürftige heraus.
Diese Richtlinie ist zwar kein Gesetz, die Beträge der Tabelle werden aber bei einer
Unterhaltsberechnung von den Gerichten hier bei uns in der Region zugrunde gelegt. Ein Elternteil, der für sein minderjähriges oder volljähriges unterhaltsbedürftige Kind zahlen muss, kann sich hieran orientieren. Diese Tabelle wird regelmäßig aktualisiert. Für 2020 gibt es nun wieder neue Bedarfssätze.

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