Ihr gutes Recht: Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten, was tun?

Ihr gutes Recht

ZaberBote: Herr Blükle, der Arbeitgeber hat ja das Recht, bei schweren Pflichtverletzungen seines Arbeitnehmers eine Abmahnung auszusprechen. Kann sich der Arbeitnehmer dagegen wehren?

Rechtsanwalt Blükle: Die Abmahnung ist die Vorstufe für eine Kündigung. Ab jetzt heißt es für Arbeitnehmer, vorsichtig zu sein. Für den Arbeitnehmer gibt es unterschiedliche Reaktionsmöglichkeiten. Er kann die Abmahnung als berechtigt hinnehmen oder für sich selbst die entlastenden Momente aufschreiben und Belege und Entlastungszeugen benennen.

Und er kann diese Gegendarstellung dem Arbeitgeber zusenden mit der Aufforderung, dies zur Personalakte aufzunehmen. Zusätzlich kann er auch noch gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen und vor Gericht auf Entfernung der Abmahnung klagen. Oft ist es sinnvoll, zu klären, was der Arbeitgeber sonst noch dokumentiert hat. Nicht selten kommt eine Abmahnung nicht alleine.

Bei Fragen und Unsicherheiten fragen Sie Ihren Rechtsanwalt.

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