Ihr gutes Recht: Vorsorgevollmacht und Erbeinsetzung

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ZaberBote: Frau Hentschke, sind bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht auch Aspekte des Erbrechts zu beachten?

Rechtsanwältin Hentschke: Ja, das ist sehr wichtig, denn Vorsorgevollmachten wirken nicht nur im Außenverhältnis, z.B. gegenüber Banken. Daneben bestehen Pflichten im Innenverhältnis zum Vollmachtgeber hin. Auf dieser Ebene ist der Bevollmächtigte nämlich verpflichtet, Auskunft darüber abzulegen, wie und wann er die Vollmacht eingesetzt hat.

Dieser Auskunftsanspruch geht mit dem Tod des Vollmachtgebers auf dessen Erben über. Ist der Bevollmächtigte dann nicht Alleinerbe, kann sich erhebliches Streitpotential bis hin zu Schadensersatzforderungen ihm gegenüber entwickeln. Durch eine sinnvolle Regelung kann der Bevollmächtigte davor geschützt werden.

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