Ihr gutes Recht

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Aufhebungsvertrag wird vorgelegt, was tun?
ZaberBote: Herr Blükle, der Arbeitgeber macht immer wieder von der Möglichkeit Gebrauch, einem Mitarbeiter seines Betriebs unerwartet einen Aufhebungsvertrag vorzulegen. Was muss der Arbeitnehmer beachten?

Rechtsanwalt Blükle: Ja, in der Tat kann es in einem Betrieb immer wieder mal zu Störungen kommen, der Betrieb kann in Schieflage geraten, Verfehlungen oder persönliche unüberbrückbare Differenzen zwischen Chef und Mitarbeiter stehen im Raum. Eine Möglichkeit für den Arbeitgeber ist dann das Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag zu beenden.

Unterschreibt der Arbeitnehmer einfach, nimmt er erhebliche Risiken in Bezug auf Sperrfristen in Kauf. Das bedeutet, das Arbeitslosengeld kann für eine gewisse Zeit nicht beansprucht werden. Der Arbeitnehmer wird dann so betrachtet, wie wenn er selbst eine solche Auflösung des Arbeitsverhältnisses verursacht hätte. Zur Vermeidung dieser und anderer Nachteile ist große Sorgfalt beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages notwendig.

Bei Fragen und Unsicherheiten fragen Sie vorher Ihren Rechtsanwalt.

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