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Heute: Kann ein geschiedener Ehegatte vom Erben Auskunft verlangen?
ZaberBote: Frau Hentschke, haben eigentlich geschiedene Ehegatten Ansprüche am Vermögen ihres ersten Ehepartners nach dessen Tod? 

Rechtsanwältin Hentschke: Das ist eine gute Frage. Gesetzliche Ansprüche können tatsächlich noch Ehegatten haben, die bereits sehr lange vom Erblasser geschieden sind. Hierzu gehören beispielsweise Auskunftsansprüche. Es kann durchaus sein, dass die Erben einem Auskunftsanspruch der ersten Ehefrau ausgesetzt sind. Allerdings nur dann, wenn zu ihren Gunsten ein Nachscheidungsunterhalt tituliert ist.

Sie kann zur Ermittlung der Höhe der Haftungsmasse für den ihr zustehenden Unterhalt von den Erben, wozu auch die zweite Ehefrau gehören kann, Auskunft über den Bestand des Nachlasses sowie über die Schenkungen des Erblassers an Dritte und Ähnliches verlangen. Und die Erben sind verpflichtet, ihr diese Auskunft in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zu erteilen. Und dieses Auskunftsersuchen kann durchaus weitergehende Ansprüche gegen die Erben, beispielsweise solche auf Zahlung, nach sich ziehen. Für die Unterhaltspflicht haftet nämlich der Nachlass.

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