Ihr gutes Recht

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Eigenkündigung und Aufhebungsvertrag
ZaberBote: Herr Rechtsanwalt Blükle, ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis beenden möchte, fragt sich sicherlich, wie dies ohne einschneidende finanzielle Folgen machbar ist. Was empfehlen Sie?

Rechtsanwalt Blükle: Oftmals besteht in einem solchen Fall ein zerrüttetes Arbeitsverhältnis, welches den Arbeitnehmer veranlasst, eine Eigenkündigung auszusprechen. Problematisch für den Arbeitnehmer ist die Sperrfrist von bis zu 3 Monaten, welche die Agentur für Arbeit verhängen und Leistungen verweigern kann.

Durch eine sachgerechte Abwicklung mit angepassten Maßnahmen im Vorfeld können solche Rechtsnachteile vermindert bis ausgeschlossen werden. Die Sperrfrist seitens der Agentur für Arbeit kann ansonsten zu erheblichen finanziellen und sonstigen Nachteile beim Arbeitnehmer führen. Achtung, das gilt in gleichem Maße bei einer Vertragsaufhebung.

Und bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber muss noch eine 3 Wochen Frist für eine mögliche Kündigungsschutzklage beachtet werden. Guter und schneller Rechtsrat ist notwendig, um hier Rechte in dieser angespannten Situation zu sichern.

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