Ihr gutes Recht

Ihr gutes Recht

Soziale Netzwerke sind kein rechtsfreier Raum
ZaberBote: Herr Blükle, immer wieder gibt es Beschwerden, weil über soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram und Co. ohne zu fragen Fotos von anderen Personen und sogar Rufschädigungen verbreitet werden. Was kann man tun?

Rechtsanwalt Blükle: In der Tat, Beleidigungen und unerwünschte Veröffentlichung des eigenen Bildes in den sozialen Netzwerken nehmen zu. 

Die Nutzer von sozialen Netzwerken befinden sich keinesfalls in einem rechtsfreien Raum. Zum einen haben Firmen wie Facebook selbst Nutzungsbestimmungen, bei Verstößen kann eine Kündigung folgen. Dann ist das Facebook-Konto weg. Zum anderen sind alle gesetzlichen Bestimmungen, wie das Verbot, beleidigende Äußerungen zu verbreiten, zu beachten. 

Rufschädigungen und Ärgernisse müssen also nicht hingenommen werden. Für die Opfer von Cyber-Attacken setzen wir deren Rechte gegenüber den Verursachern und den Betreibern von sozialen Plattformen durch, insbesondere durch die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. 

www.hentschkebluekle.com