Gut beraten mit „d’hoim“

Bestens ausgebildete Pflegeberater helfen weiter
Als zertifizierte „Case-Managerin“ ist Katica Schilling, Geschäftsführerin des Brackenheimer Pflegediensts „d’hoim“ qualifiziert und berechtigt, selbst Pflegeberater auszubilden und macht davon auch im eigenen Unternehmen regen Gebrauch. 

„Der Bereich der Beratung von Pflegebedürftigen und auch deren Angehörigen wächst ständig und wird in Hinblick auf die teilweise sehr komplexe Gesetzeslage auch zunehmend wichtiger. Wir betreuen aktuell neben unseren eigenen 250 Pflegebedürftigen weitere 300 durch Angehörige Gepflegte in beratender Funktion“, so Katica Schilling. Grund genug, den im Hause tätigen Pflegekräften von „d’hoim“, die bereits als stellvertretende Pflegedienstleiter/-innen oder Praxisanleiter/-innen qualifiziert und tätig sind, diese besondere und wichtige Zusatzqualifikation angedeihen zu lassen. Denn sowohl Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige haben neben der Pflicht auch das gute Recht, sich abhängig vom Pflegegrad mehrmals jährlich beraten zu lassen, um die Sicherheit einer korrekten Pflege und auch den Anspruch auf Pflegegeld zu gewährleisten. 

Zudem bringt die Inanspruchnahme einer Beratung auch das Vorrecht mit sich, zukünftig weitere notwendige Leistungen von dem beratenden Dienst in Anspruch zu nehmen. Beraten werden bei den Terminen, die im heimischen Umfeld durchgeführt werden, alle pflegerisch relevanten Themen wie zum Beispiel die Notwendigkeit einer Pflegeschulung, Möglichkeiten von Kombinationsleistungen, Anspruch auf Verhinderungspflege, mögliche notwendige Rehabilitationsleistungen, Inanspruchnahme von Pflegehilfsmitteln bis hin zur Beantragung einer Kurzzeitpflege oder konkrete Anpassungen der individuellen Wohnraumsituation. 

„Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Einhaltung der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Beratungstermine“, rät Katica Schilling. Und das nicht nur, um den weiteren Bezug von Geld- und Sachleistungen zu sichern, sondern auch, um den Pflegebedürftigen jederzeit die bestmögliche Versorgung angedeihen lassen zu können. 

www.d-hoim.de