Ihr gutes Recht 

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Verfallsfristen im Arbeitsrecht bei Überstunden und Lohn
ZaberBote: Zum Ende eines Kalenderjahres stellt sich in manchen Beschäftigungsverhältnissen die Frage, ob ein Arbeitnehmer zum Beispiel seinen Urlaub oder seine Überstunden ins nächste Kalenderjahr übertragen kann. Auf was ist zu achten?

Rechtsanwalt Blükle: Das ist eine berechtigte Frage. In vielen Arbeitsverträgen ist eine Klausel, wonach Urlaub, Überstunden und anderes verfallen, wenn sie nicht innerhalb gewisser Fristen geltend gemacht werden. Gerade zum Jahreswechsel oder Wechsel des Arbeitsplatzes könnten hier erhebliche Nachteile für einen Arbeitnehmer entstehen. Allerdings kommt es auch immer wieder vor, dass solche Verfallklauseln unwirksam sind. Wenn in diesem Zusammenhang Probleme entstehen, ist guter Rechtsrat wichtig.

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