Spendenübergabe an Vereine

Volksbank Stiftung Brackenheim-Güglingen
Am 14. März begrüßte Jochen Hermann, Vorstand der Volksbank Stiftung Brackenheim-Güglingen, Vertreter und Vertreterinnen verschiedener Zabergäuer Vereine zur symbolischen Schecküberreichung in Brackenheim. 

Die Volksbank Stiftung Brackenheim-Güglingen fördert seit 1989 gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen im Geschäftsgebiet der ehemaligen Volksbank Brackenheim-Güglingen eG.

„Wir vom Kuratorium, das über die Anträge entscheidet und die Gelder verteilt, freuen uns, dieses Mal 13.000,– Euro ausschütten zu können“, so der Vorsitzende Jürgen Fuder. Die Spenden wurden an insgesamt 15 Vereine und Organisationen ausgeschüttet. Zur symbolischen Übergabe waren fünf Vereine vor Ort: Für den Naturschutzverein Zaberfeld e. V. erhielt Andreas Jelinek eine Spende für die Anschaffung umweltfreundlicher Akku-Motorsensen.

Marion Fuchs-Klaus vom TSV Güglingen will Aufbewahrungsschränke, Netze, Bälle, Badmintonsets, Klappfolienspiegel und HoolaHoop-Reifen anschaffen. Der Kulturkreis Hausen, hier nahm Günter Keller den Scheck entgegen, investiert in eine Publikation zur Heimat- und Zeitgeschichte. Ralf Geisler vom TGV Dürrenzimmern schafft mit der Spende T-Shirts für seine Jugendlichen zum Aufwärmen und Präsentieren an. Für den TSV Meimsheim nahmen Franziska Nindl und Corinna Koc die Spende entgegen. Hier soll ein Schachraum in einen Multifunktionsraum umgestaltet werden.

„Die Vereine können die Unterstützung für die Jugend, Kultur oder Umwelt dringend benötigen. Möchten auch Sie Ihren Verein unterstützen, dann reichen Sie uns Ihren Antrag bis zum 31.12. des laufenden Jahres ein“, schließt Jochen Hermann die Veranstaltung.

Förderrichtlinien
Neben dem Stiftungszweck sind die nachstehenden Förderrichtlinien zu erfüllen: Vereinsförderung ist möglich, sofern die zu fördernde Maßnahme im Interesse der Allgemeinheit
steht und öffentlichkeitswirksam ist. Ebenso sind die Bereiche Gesellschaft (Jugend), Kultur und Umwelt förderungswürdig.

Grundsätzlich gilt, die zu fördernden Vereine und Organisationen und somit auch die zu fördernden Projekte müssen sich im Geschäftsgebiet der ehemaligen Volksbank Brackenheim-Güglingen eG befinden.

Anträge: vbu-volksbank.de/stiftung