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Was passiert mit meiner Rente im Scheidungsfall?
ZaberBote: Frau Hentschke, wenn sich ein Ehepaar in einem Scheidungsverfahren befindet, muss dann immer auch die Rente ausgeglichen werden? 

Rechtsanwältin Hentschke: Der Versorgungsausgleich, wie er im Scheidungsverfahren genannt wird, erfolgt grundsätzlich von Amts wegen. Mit der Einführung des Versorgungsausgleichs sollte verhindert werden, dass ein Ehegatte, der während der Ehe nicht berufstätig war oder aus anderen Gründen keine Altersvorsorge aufbauen konnte, nicht in Altersarmut und damit der Sozialhilfe anheimfällt.

In Ehen beispielsweise von relativ kurzer Dauer, in denen beide Ehegatten berufstätig waren und durch die Ehe ihr berufliches Fortkommen nicht beeinträchtigt war, kann das schon einmal unpassend sein. Für Ehegatten besteht daher immer auch die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich ganz auszuschließen oder bei längerer Trennungszeit einen Teilausschluss zu vereinbaren, beispielsweise, dass ab dem Trennungszeitpunkt die Rentenpunkte nicht mehr berücksichtigt werden sollen.

Zu beachten ist, dass solche Eheverträge einer besonderen Form bedürfen. Sie unterliegen der familienrichterlichen Kontrolle. Hier ist es wichtig, die Sachverhaltsumstände zu ermitteln und darzulegen, weshalb es zu einer Modifizierung des gesetzlichen Versorgungsausgleichs kommen soll.

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