Ihr gutes Recht

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Personenbezogene Daten in KI-Programmen?
ZaberBote: Was gibt es zu beachten, wenn personenbezogene Daten Dritter in einem KI-Programm wie beispielsweise ChatGPT verwendet werden?  Muss ich als Nutzer etwas beachten?

Rechtsanwalt Blükle: Als Nutzer fragt man sich zuerst, ob dies erlaubt ist. Das hängt davon ab, ob ich ChatGPT privat nutze oder im Betrieb. Da im privaten Bereich die Datenschutzgrundverordnung zum Schutz personenbezogener Daten nicht greift, kann hier letztendlich in das Programm eingegeben werden was gewünscht ist.

Was mit den Daten wann und wo gemacht wird, ist eine andere Sache. Im Betrieb ist die Eingabe von personenbezogenen Daten in ein solches System aktuell nahezu immer untersagt, es ist ja unbekannt was mit diesen Daten gemacht wird. Gleiches gilt bei der Eingabe von Geschäftsgeheimnissen, auch diese Eingabe sollte dringend unterlassen werden.

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