Ihr gutes Recht

Ihr gutes Recht

Heute: Weihnachtsgeld, wann wird es fällig?
ZaberBote: Herr Blükle, viele Arbeitnehmer rechnen mit dem Weihnachtsgeld. Wann muss der Arbeitgeber dies bezahlen, und gibt es überhaupt ein Recht auf Auszahlung?

Rechtsanwalt Blükle: Das Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung wie das Urlaubsgeld. Ausbezahlt wird das Weihnachtsgeld in der Regel mit dem Novemberlohn, damit es zu Weihnachten zur Verfügung steht. Ein Anspruch darauf besteht für den Arbeitnehmer nur, wenn das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag vereinbart ist oder entsprechende Tarifverträge bestehen. Dann hat der Arbeitnehmer auch einen einklagbaren Anspruch. 

Einige Betriebe zahlen Weihnachtsgeld nur mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt aus. Dann gilt aber das Gleichbehandlungsprinzip, wenn ein Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld bekommt, haben die anderen auch einen Anspruch darauf. 

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