Ihr gutes Recht

Heute: Unterhalt für minderjährige Kinder
ZaberBote: Frau Hentschke, minderjährige Kinder können ihren Unterhaltsbedarf noch nicht durch eigene Erwerbstätigkeit decken. Gibt es eine Berechnungshilfe für Barunterhaltszahlungen an Kinder, die nicht im eigenen Haushalt leben? 

Rechtsanwältin Hentschke: Bei minderjährigen Kindern geht der Gesetzgeber davon aus, dass sie sich in vollem Umfang um ihre Schul- /Ausbildung kümmern müssen. Deshalb trifft hier den Elternteil, in dessen Haushalt die Kinder nicht leben, die Pflicht, Barunterhalt zu zahlen. Die Höhe der monatlichen Zahlungen lässt sich aus der in der Rechtsprechung angewendeten sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ ablesen, welche ab dem 01.01.2024 aktualisiert wurde und neue Unterhaltsbeträge ausweist.

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