Ihr gutes Recht 

Heute: Aufhebungsvertrag liegt vor, was tun?
ZaberBote: Herr Blükle, ein Arbeitsverhältnis kann ja auch mit einem Aufhebungsvertrag beendet werden. Oft hört man, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag vorschlägt und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem festgelegten Zeitpunkt wünscht. Was sollte der Arbeitnehmer tun?

Rechtsanwalt Blükle: Während eines Arbeitsverhältnisses kann es immer Situationen geben, in denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag anbietet. Sei es, weil die Auftragslage schlecht oder ein Zerwürfnis entstanden ist. Die Gründe sind vielfältig.

Von einem unüberlegten Unterschreiben gibt es kein Zurück mehr! Für den Arbeitnehmer verbirgt sich hierin ein hohes Risiko. So kann unter Umständen für 12 Wochen die Zahlung des Arbeitslosengeldes gesperrt werden. Von daher ist in solchen Drucksituationen fachlicher Rat wichtig, um Rechtsnachteile zu vermeiden.

Deshalb vor Unterzeichnung mit dem Aufhebungsvertrag immer zum Anwalt gehen.

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