Ihr gutes Recht

Heute: Empfang der Kündigung bestätigen?
ZaberBote: Herr Blükle, immer wieder hört man, dass ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber den Empfang des Kündigungsschreibens bestätigen soll. Muss er den Empfang bestätigen? 

Rechtsanwalt Blükle: Häufig wird bei der Übergabe einer Kündigung der Arbeitnehmer aufgefordert, den Erhalt der Kündigung zu bestätigen. Eine Verpflichtung zur Unterzeichnung der Empfangsbestätigung besteht für den Arbeitnehmer nicht. 

Dies ändert jedoch nichts an der Wirksamkeit der Kündigung. Es reicht auch nicht, den Empfang des Kündigungsschreibens abzulehnen. Dem Arbeitnehmer bleibt nur die Kündigungsschutzklage, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung bestehen. 

Diese Kündigungsschutzklage ist innerhalb von drei Wochen ab Übergabe der Kündigung bei Gericht einzulegen, ansonsten wirkt die Kündigung, und der Arbeitnehmer hat seine Rechte verloren.

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