Ihr gutes Recht

Heute: Kann ein geschiedener Ehegatte vom Erben Auskunft verlangen?
ZaberBote: Frau Hentschke, haben geschiedene Ehegatten noch Ansprüche ans Vermögen ihres ersten Ehepartners nach dessen Tod? 

Rechtsanwältin Hentschke: Das ist eine gute Frage. Gesetzliche Forderungen an den Nachlass eines verstorbenen, geschiedenen Ehegatten können tatsächlich noch Ehegatten haben, die bereits sehr lange vom Erblasser geschieden sind. Hierzu zählen beispielsweise Auskunftsansprüche. Es kann durchaus sein, dass die Erben, wozu auch die zweite Ehefrau gehören kann, diesem Anspruch der ersten Ehefrau ausgesetzt sind.

Allerdings nur dann, wenn zu Gunsten der geschiedenen Ehefrau ein Nachscheidungsunterhalt tituliert ist. Sie kann zur Ermittlung der Höhe der Haftungsmasse für den ihr zustehenden Unterhalt, Auskunft über den Bestand des Nachlasses sowie über die Schenkungen des Erblassers an Dritte verlangen. Und die Erben sind verpflichtet, ihr diese Auskunft formgerecht zu erteilen. Dieses Auskunftsersuchen kann durchaus weitergehende Ansprüche gegen die Erben, nämlich solche auf Zahlung, nach sich ziehen. Für die Unterhaltspflicht haftet nämlich der Nachlass.

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