Heute: Einsatz von KI-Programmen am Arbeitsplatz
ZaberBote: Ein Arbeitnehmer fragt sich sicherlich, ob es erlaubt ist, dass er selbst oder sein Arbeitgeber am Arbeitsplatz KI-Programme einsetzen darf. Was würden Sie raten?
Rechtsanwalt Blükle: Eine zugesandte Bewerbung auf eine Stelle im Unternehmen mittels KI (künstlicher Intelligenz) oder sogar eine betriebliche Dokumentation mit einem Programm wie Chat-GPT oder Copilot auswerten zu lassen, ist eine immer wieder auftauchende Frage.
Eins ist sicher, das Beurteilen von Personen anhand ihrer zugesandten Bewerbungsunterlagen mittels künstlicher Intelligenz ist nun spätestens ab dem 02.02.2025 nach der KI-Verordnung verboten. Im Falle des Verstoßes droht ein Bußgeld.
Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer müssen wissen, dass auch Geschäftsgeheimnisse in der KI nichts verloren haben, sie sind nach einer Eingabe in die jeweiligen Programme voraussichtlich keine mehr.
Rechtsanwälte Hentschke & Blükle
Klaus Karl Blükle
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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