Heute: Wann darf Urlaub genommen werden?
ZaberBote: Herr Blükle, gerade bei der Planung der Urlaubszeit stellt sich für viele die Frage, ob sie einen Anspruch auf Urlaub zu einer von ihnen gewünschten Zeit haben.
Rechtsanwalt Blükle: Grundsätzlich gilt, der Arbeitgeber muss den Urlaubsantrag des Mitarbeiters gewähren, sprich eine Genehmigung zum Urlaubsantrag erteilen.
Die Arbeitgeber müssen also die Wünsche ihrer Beschäftigten bei der Festlegung des Urlaubs berücksichtigen, das geht unmissverständlich aus § 7 BUrlG hervor. Dem entgegenstehende dringende betriebliche Interessen führen lediglich zu einem Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers, das er nur ausnahmsweise dem Urlaubswunsch entgegenhalten kann. Bei Ablehnung eines Urlaubsantrages muss der Arbeitgeber dann nämlich belegen, dass betriebliche Gründe gegen eine Urlaubsgewährung sprechen.
Rechtsanwälte Hentschke & Blükle
Klaus Karl Blükle
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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