So senken Firmen ihr Schadensrisiko

So senken Firmen ihr Schadensrisiko

Rechtsanwalt Blükle unterstützt Unternehmen in Sachen Datenschutz mit IT-Sicherheit

Datenschutz und Datensicherheit

Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung tauchen immer weitere Fragen auf. Gibt es einen Datenschutz ohne Ausarbeitung der datenschutzrelevanten Prozesse in einem Betrieb? Was bedeutet ein Datenverarbeitungsverzeichnis?  Damit Datenschutz auch im Bereich der Datensicherheit bestens umgesetzt wird, sind neue technische Aspekte beispielsweise beim Passwortmanagement zu beachten. Hierzu zählt die Verschlüsselung, Patch Management für Firewalls und Viren und Standardsoftware. Gerade dort tauchen immer wieder Sicherheitslücken auf, die mit den sogenannten Patches geschlossen werden sollen. Es kommt immer wieder vor, dass während der Verteilung der Patches im System Fehler auftauchen. Das Sicherheitsmanagement der Betriebe ist eng mit der gesetzlichen Datenschutzgrundverordnung verknüpft. Um hier seine Mandanten in deren innerbetrieblichen Prozessen noch besser unterstützen zu können, hat sich Rechtsanwalt Klaus Blükle zusätzlich zum IT-Sicherheitsbeauftragten (IT-Security) ausbilden lassen. „Datenschutz erfordert mehr, nämlich die Beachtung rechtlicher Aspekte der IT-Sicherheit, Schutz geistiger Rechte ebenso wie die Zugriffskontrolle, das Rechtemanagement und natürlich die Sicherheit mobiler Systeme“, darauf weist Rechtsanwalt Blükle ausdrücklich hin.

Vermeiden von Fehlsendungen

Fehlsendungen aufgrund technischer Fehler sollten vermeidbar sein. Eine Vielzahl an Meldungen erreicht immer noch die Datenschutzbehörde. Sie lauten zum Beispiel: „Rechnungen an Privatpatienten vertauscht“, „Steuerunterlagen an falsche Adressen verschickt“, so oder so ähnlich laufen die Datenpannen ab, die die Verantwortlichen an die Aufsichtsbehörden melden. „Ohne Zweifel also ein wichtiges Thema für Schulungen der Mitarbeiter auf die Geschäftsprozesse, die dahinter stecken. Denn drastische Ordnungsgelder drohen, wenn es zu solchen Fehlern kommt und unzufriedene Kunden oder Mitarbeiter dies der Aufsichtsbehörde melden“, warnt Rechtsanwalt Klaus Blükle. Als externer Datenschutzbeauftragter (UDIS) und IT-Sicherheitsbeauftragter unterstützt Rechtsanwalt Blükle Unternehmer sowie betroffene Privatpersonen bei der Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung.