Nutzen Sie „steuerbare“ Vorteile

Die Steuerbar Nordheim bietet seit 2011 ihre Leistungen im Bereich Steuerberatung, Buchhaltung und Lohnbuchhaltung an. „Unsere Mandanten sind mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe, Künstler, Freiberufler und Privatleute. Unser Service umfasst nicht nur die oben genannten Bereiche, wir begleiten unsere Mandanten auch zu Bankterminen und beraten bei den vielfältigen Anforderungen, die sich in der Corona-Krise ergeben haben – sei es bei der Beantragung von Überbrückungshilfen oder dem Antrag auf Kurzarbeit.“

Früher konnten viele Privatleute ihre Steuererklärung selbst erstellen und jedes Jahr nur die aktuellen Zahlen übertragen. Heutzutage sind viele Bürger durch die ständigen steuerlichen Änderungen hiermit überfordert oder verschenken bares Geld durch Unkenntnis der aktuellen steuerlichen Regelungen.

„In unserer Kanzlei finden regelmäßig Fortbildungen zu allen steuerlichen Themen statt. Gerade heutzutage ist es notwendig, sich laufend mit den Gesetzesänderungen zu befassen, um unsere Mandanten bestmöglich beraten zu können. 

Momentan beschäftigen wir uns mit der neuen Grundsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 10.4.2018 beschlossen, dass die Einheitswerte neu geregelt werden müssen. Betroffen sind alle Grundstückseigentümer in Deutschland. Diese müssen ihre Grundstücke zum 1.1.2022 neu bewerten lassen. Die Abgabe der elektronischen Feststellungserklärung ist ab dem  1.7.2022 möglich und muss voraussichtlich bis 31.10.2022 erfolgt sein. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Erklärungspflichten. Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang, dass umfangreiche Informationen für diese Erklärung notwendig sind, die eventuell zeitaufwendig angefordert werden müssen. Daher bedarf es eines zeitlichen Vorlaufs, um rechtzeitig alle geforderten Informationen vollständig vorliegen zu haben.“

Weitere Neuerungen in diesem Jahr betreffen die Nutzungsdauer der IT-Ausstattung, wie Hard- und Software, die rückwirkende Anpassung der Nachzahlungszinsen für die Einkommensteuer und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Krankmeldungen müssen ab Mitte März 2022 nicht mehr in Papierform an den Arbeitgeber übergeben werden, sondern werden elektronisch von der Krankenkasse übermittelt. Das erfordert von allen Beteiligten eine rechtzeitige Anpassung in ihren Systemen.

„Im persönlichen Bereich gab es im letzten Jahr erfreuliche Neuigkeiten. Aufgrund von Hochzeiten haben wir unsere Nachnamen geändert. Aus Marion Keicher wurde Frau Tetzlaff, und aus Cora Keicher wurde Frau Rüger. Verstärkung für unser Team bekamen wir durch Frau Sylvia Rüger, die uns im Bereich Buchhaltung und Büroorganisation unterstützt.“

www.steuerbar-nordheim.de