Ihr gutes Recht: Vorsorgevollmacht und Erbeinsetzung
ZaberBote: Frau Hentschke, sind bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht auch Aspekte des Erbrechts zu beachten? Rechtsanwältin Hentschke: Ja, das ist sehr wichtig, denn Vorsorgevollmachten wirken nicht nur im Außenverhältnis, z.B. gegenüber Banken. Daneben bestehen Pflichten im Innenverhältnis zum Vollmachtgeber hin. Auf dieser Ebene ist der Bevollmächtigte nämlich verpflichtet, Auskunft darüber abzulegen, wie und wann er …
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