Ihr gutes Recht – Wie Zuwendungen im Pflichtteilsrecht bewerten?
ZaberBote: Frau Hentschke, wenn ein Erblasser zu Lebzeiten Leistungen seines zukünftigen Alleinerben entgegennimmt und für diese zahlt, was muss er dann beachten? Rechtsanwältin Hentschke: Vergütet ein Erblasser seinem späteren Alleinerben zu Lebzeiten Leistungen, die für ihn einen bestimmten Wert haben, dann muss dies im Erbfall grundsätzlich anerkannt werden. Nur in dem Fall, wenn hinter …
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