Ihr gutes Recht: Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten, was tun?
ZaberBote: Herr Blükle, der Arbeitgeber hat ja das Recht, bei schweren Pflichtverletzungen seines Arbeitnehmers eine Abmahnung auszusprechen. Kann sich der Arbeitnehmer dagegen wehren? Rechtsanwalt Blükle: Die Abmahnung ist die Vorstufe für eine Kündigung. Ab jetzt heißt es für Arbeitnehmer, vorsichtig zu sein. Für den Arbeitnehmer gibt es unterschiedliche Reaktionsmöglichkeiten. Er kann die Abmahnung als berechtigt hinnehmen …
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